Gesetzliche Krankenversicherungen
Psychotherapeutische Behandlungen gehören zu den Grundleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die in der Regel fünf probatorischen Sitzungen, sowie die notwendige Diagnostik werden sofort übernommen. Bei weiterführendem Therapiebedarf wird ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung können sich Eltern bzw. der/die Sorgeberechtigte(n) direkt an den Psychotherapeuten wenden – auch ohne Überweisung des Hausarztes.
Besonderheit bei der gesetzlichen Krankenversicherung: Jugendliche die das 15. Lebensjahr vollendet haben (15. Geburtstag) und über die Familie mitversichert sind, können die Leistungen bei der Krankenkasse selbstständig beantragen (§ 36 Abs. 1 SGB I).
Privatpatienten
Die Beihilfe und alle privaten Krankenkassen erstatten die Kosten der Behandlung, wenn Psychotherapie zum Bestandteil des Versicherungsvertrages zählt. Bitte prüfen Sie dies vor Antritt einer Psychotherapie. Sie erhalten während der Behandlung in regelmäßigen Abständen eine Rechnung. Ich rechne nach den Maßgaben der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten ab (GOÄ/GOP), deren Inhalt Sie bei der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer abrufen können.
Die Kosten der Therapie können natürlich auch von Ihnen als Selbstzahler übernommen werden. Es erfolgt dann keine Weitergabe von Daten an die Krankenkasse.